Was wir uns wünschen
Damit die acht Wiener Ordensspitäler, die jeden fünften stationären Spitalspatienten in Wien versorgen, ihren Weg erfolgreich und zum Nutzen der Stadt und ihrer Bevölkerung weiter gehen können, gibt es eine Reihe von Wünschen und Erwartungen an die Politik der Stadt Wien.
Weiterhin möglichst langfristige Planungssicherheit
Das System der langfristigen Planbarkeit hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und muss auch in Zukunft beibehalten werden. In der Vergangenheit betrug der Planungshorizont i. d. R. jeweils ein Jahr, weil darüber hinausgehende Finanzierungs-Vereinbarungen mit der Gemeinde Wien rechtlich nicht möglich waren. Eine mittelfristige Planbarkeit herzustellen ist erstmals 2012 gelungen, als die Ordensspitäler mit der Stadt Wien eine Finanzierungsvereinbarung bis einschließlich 2016 abgeschlossen haben. Diese vertragliche und finanzielle Absicherung durch die Stadt Wien ermöglicht es uns, bis Ende 2016 im Interesse der Bevölkerung seriös zu planen und zu kalkulieren. Um die RSG-Vorgaben umzusetzen, gibt es zum Beispiel eine rege Bautätigkeit in den Ordensspitälern, und wir brauchen die Gewissheit, dass diese Vorhaben auch nach 2016 ausfinanziert werden. Eine möglichst langfristige Finanzierungsvereinbarung muss es also auch für die Jahre nach 2016 unbedingt geben, weil sich Bauvorhaben über diesen Zeitpunkt hinaus erstrecken und entsprechende Verträge mit Baufirmen bestehen.
Keine einseitige Bevorzugung der KAV-Spitäler bei Zusatzkosten durch das Ärztearbeitszeitgesetz
Wie schnell das Thema Planungssicherheit für Ordensspitäler hochgradig aktuell werden kann, zeigen die aktuellen Verhandlungen um die geänderten Arbeitszeiten für Spitalsärzte und deren finanziellen Konsequenzen für die Spitäler. Planungssicherheit muss deshalb auch Bereiche umfassen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht im Detail planbar sind, wie eben die künftigen Zusatzkosten durch das neue Ärztearbeitszeitgesetz. Hier erwarten wir eine Lösung, die nicht eine einseitige Bevorzugung der KAV-Spitäler mit sich bringt.
Öffentlich wahrnehmbare Präsenz im Spitalskonzept der Stadt Wien
Im Spitalskonzept der Stadt Wien kommen die acht Ordensspitäler nicht vor. Dieses sieht nach der Formel „6 plus 1“ bis zum Jahr 2030 sechs KAV-Spitäler und das AKH Wien vor. Dazu kommen allerdings als fixer Bestandteil der Gesundheitsversorgung noch die gemeinnützigen Ordensspitäler mit öffentlichem Versorgungsauftrag, was dieser Formel aber nicht zu entnehmen ist. Wir erwarten, im Spitalskonzept der Stadt zumindest öffentlich wahrnehmbar vorzukommen. Schließlich werden die Ordensspitäler auch in vielen Vergleichsstudien zu den Wiener Spitäler systematisch erfasst – und schneiden dort im Übrigen sehr gut ab.
Gleichberechtigte Mitwirkung bei der Gesundheitsplanung
Gemeinnützige Ordensspitäler sind derzeit nicht gleichberechtigt in die Gesundheitsplanung eingeschlossen. Es gibt zwar mitunter Abstimmungsgespräche, doch in den Zielsteuerungskommissionen dürfen zwar die Bundesländer als Spitalshalter über die Zukunft ihrer Häuser mitentscheiden, jedoch nicht die gemeinnützigen Ordensspitäler. Für Wien bedeutet das, dass die Gemeinde Wien und die Sozialversicherungen als Spitalshalter vertreten sind und mitbestimmen können, nicht aber die Ordensspitäler, obwohl sie fast jeden 5. stationären Patienten in Wien versorgen. Das ist sachlich nicht nachvollziehbar. Hier erwarten wir eine Form der Kooperation, die unseren Beiträgen zur Gesundheitsversorgung angemessen ist.